Energieeffizienzgesetz – Bedenken über die Bewertung und Zurechnung von Energieeffizienzmaßnahmen | FWU | Forum Wissenschaft & Umwelt

Energieeffizienzgesetz – Bedenken über die Bewertung und Zurechnung von Energieeffizienzmaßnahmen

Kontraproduktive Maßnahmen vermeiden!

Wesentliches Ziel des Energieeffizienzgesetzes, ist die Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EG über Energieeffizienz und die damit in enger Verbindung stehende Forcierung von Energieeffizienzmaßnahmen (20% Energieeffizienzverbesserung bis 2020). Mittelbar soll jedoch auch die Versorgungssicherheit durch einen geringeren Energieverbrauch verbessert, der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix erhöht und eine Reduktion von Treibhausgasemissionen erzielt werden.

Österreich verpflichtet sich im Rahmen dieses Gesetzes bis zum Ende des Verpflichtungszeitraums 2020 zur Erreichung eines kumulativen Endenergieeffizienzziels in Höhe von 310 PJ und zur Erreichung eines Endenergierichtwerts in Höhe von 1050 PJ.

Dieser Zielzustand wird über die Lieferantenverpflichtung (kumulativ 159 PJ) und über sog. strategische Energieeffizienzmaßnahmen (kumulativ 151 PJ) – es handelt sich hierbei um Maßnahmen wie z.B. die Mineralölsteuer, die thermische Sanierung, etc. – erreicht.

Nach § 27 (1) Energieeffizienzgesetz hat der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft durch Verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Richtlinien für die Tätigkeit der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle zu erlassen. Die Richtlinie hat u.a. auch die Aufgabe Bestimmungen über „Regelungen über die Bewertung und Zurechnung von Energieeffizienzmaßnahmen“ zu enthalten.

Letztgenannten Punkt nahm das Forum Wissenschaft & Umwelt zum Anlass, ein Schreiben an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu verfassen. Es besteht die Gefahr, dass das Dokument zur Bewertung der Methoden kontraproduktiv für die Zielerreichung ausgestaltet wird. Zudem muss ein ausreichend langer Begutachtungsprozess gewährleistet sein.

Den Text der Anschreiben finden Sie nachfolgend. Hier finden Sie die Anschreiben als pdf-Datei zum Download:

Anschreiben an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anschreiben an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Energieeffizienz ist bekanntlich der Schlüssel zur Etablierung eines nachhaltigen Energiesystems (mit langfristig möglichst gänzlicher Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern).

Das Forum Wissenschaft & Umwelt stellt fest, dass das aktuelle Energieeffizienzgesetz zwar einen wichtigen Schritt innovativen Charakters in die richtige Richtung darstellt, für die Erreichung der angestrebten Ziele jedoch keineswegs ausreicht.

In der weiteren Entwicklung wird es wichtig sein, alle Bereiche, die im Bruttoinlandsverbrauch enthalten sind, und alle Aggregate der Gesamtenergiebilanz zu erfassen und sich nicht auf den Endenergieverbrauch zu beschränken.

Besondere Bedeutung kommt natürlich dem stringenten Vollzug des Gesetzes zu, z.B. der möglichst präzisen Evaluierung und Dokumentation der Wirkung der Maßnahmen. Diesbezüglich haben wir ernste Bedenken, weil es konkrete Hinweise gibt, dass die Bewertung sehr großzügig erfolgen wird. Auch scheint die CO2-Bilanz keineswegs berücksichtigt zu werden. So lässt etwa der Bericht in der Presse vom 11. April befürchten, dass behauptete oder geschätzte Wirkung und Wirklichkeit in etlichen Bereichen weit auseinander klaffen werden.

Nach Meinung des Forum Wissenschaft & Umwelt und unserer einschlägig tätigen Wissenschafter sind jedenfalls kontraproduktive Maßnahmen zu vermeiden (wie z.B: Installation von Wärmepumpen in Gebäuden mangelhafter thermischer Qualität, Beibehalten von „fossilen“ Heizungen). Die Bewertung der Wirkung der Maßnahmen ist an der Realität und nicht an (in der Praxis nicht erreichten) Maximal-Vorstellungen zu orientieren (z.B.: Anrechnung von Effizienzberatungen ohne Nachweis konkreter Maßnahmen).

Es ist absehbar, dass ein deratiges Vorgehen den Vorgaben der EU nicht entspricht und daher zu revidieren sein wrd – mit vielen Problemen von Zeitverzug bis Imagedefizit. Wir empfehlen daher, besser von vornherein eine wirkungsvolle Umsetzung sicher zu stellen.

Da es sich um eine überaus komplexe Materie handelt und die Herausforderung, ein zukunftsfähiges Zusammenspiel der unterschiedlichen Aspekte des Energiesystems zu sichern, sehr groß ist, schlagen wir vor, Stakeholder in die Entwicklung der Regelungen für die Bewertung der Maßnahmen einzubeziehen: Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung, NGOs,…
und überdies ein Begutachtungsverfahren mit breit gestreuten Mitwirkungsmöglichkeiten durchzuführen.

Sehr gerne steht das Forum Wissenschaft & Umwelt bzw. stehen unsere einschlägig kompetenten Mitglieder für Beratungen zur Verfügung.

Wir hoffen, mit diesen Hinweisen dienlich zu sein und sind mit der Bitte um Ihre Veranlassung und

freundlichen Empfehlungen

Prof. Dr. Reinhold Christian
Präsident
Univ-Prof.in Dr.in Helga Kromp-Kolb,
Präsidentin
Univ.-Doz. Dr. Peter Weish
Präsident