FWU unterstützt offenen Brief von 48 NGOs & Fischereiverbänden an BM Rupprechter und Schelling betreffend die Gewässersanierung | FWU | Forum Wissenschaft & Umwelt

Sehr geehrter Herr Bundesminister Andrä Rupprechter!

Sehr geehrter Herr Bundesminister Hans Jörg Schelling!

Österreichs Fließgewässer sind durch eine Vielzahl von Belastungen ökologisch beeinträchtigt. Ca. 60 % der Fließgewässer sind in keinem guten ökologischen Zustand und entsprechen somit nicht den gesetzlichen Zielvorgaben nach Wasserrahmenrichtlinie. Im Zuge der Umsetzung des „Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2009“ wurden v. a. an großen Flüssen Maßnahmen zur Verbesserung der Durchwanderbarkeit für Fische (Fischaufstiegshilfen) gesetzt, Restwasserabgaben bei Wasserkraftwerken implementiert und punktuell – sowie ausschließlich auf freiwilliger Basis! – struktur- und lebensraumverbessernde Maßnahmen (Revitalisierungen) durchgeführt.

Für all diese Maßnahmen wurden in den Jahren 2009-2015 nationale Fördermittel in der Höhe von 140 Mio. Euro über das Umweltförderungsgesetz (UFG) zur Verfügung gestellt und damit Investitionen von rund 330 Mio. Euro ausgelöst. Die Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen war durch das enorme Engagement und die Unterstützung unzähliger WassernutzerInnen, Interessenverbände, NGOs, Gemeinden, EVUs, Planungsbüros sowie der Bundesländer, Behörden und der EU möglich. Die durchgeführten Maßnahmen trugen zwar lokal bereits zu einer Verbesserung des ökologischen Zustands bei, waren jedoch für eine umfassende Sanierung der Fließgewässer noch nicht ausreichend. Ökologisch intakte Fließgewässer sind zentrale Voraussetzung für eine Vielzahl von Nutzungen wie Naherholung, Landwirtschaft, Fischerei und Tourismus – und damit für ein lebenswertes Österreich. Zudem setzt die Sanierung und Revitalisierung unserer Fließgewässer wichtige wirtschaftliche Impulse und schafft Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

Laut Entwurf des „Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2015“ (2. NGP) für die Periode 2016-2021 sollen zwar Sanierungsmaßnahmen fortgeschrieben werden, jedoch wurde bis dato weder der 2. NGP verordnet, noch wurden weitere Fördermittel für die Umsetzung bereitgestellt. Eine umfassende Revitalisierung der Fließgewässer ist ohne öffentliche Fördermittel nicht möglich.

Sehr geehrter Herr Bundesminister Rupprechter, sehr geehrter Herr Bundesminister Schelling, uns liegt die Zukunft unserer Flusslandschaften sowie unseres Landes sehr am Herzen und wir werden unser Engagement auch weiterhin in den Dienst einer lebenswerten Umwelt stellen. Wir appellieren daher an Sie, Ihrer Verantwortung im Namen der Republik nachzukommen: Nehmen Sie die Sanierung unserer Fließgewässer entsprechend dem gesetzlichen Auftrag bitte ernst, veröffentlichen Sie den 2. NGP und stellen Sie die erforderlichen Geldmittel für dessen Umsetzung – zumindest im Ausmaß der letzten Periode – zur Verfügung!

Schaffen wir gemeinsam lebenswerte Fließgewässer!

Der vollständige Brief vom 19.06.2017 mit Auflistung aller Unterstützter steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.