Leserbriefe zur Entscheidung des VfGH betreffend die dritte Piste in Wien Schwechat | FWU | Forum Wissenschaft & Umwelt

Leserbrief zum Artikel „VfGH interpretiert Klimaschutz entschlossen weg“ in der Online-Ausgabe von „Die Presse“ am 03.07.2017 (siehe nachfolgend).

Leserbrief zum Artikel „Entscheidung zu Flughafenpiste: Schutz vor dem Richterstaat“ in der Online-Ausgabe von „Der Standard“ am 29.06.2017 (siehe unten).

 

Betreff: Demokratie in Gefahr? – „Anmerkungen zur dritten Piste“

Sehr geehrte Damen und Herren,

der „Presse“ gebührt aufrichtiger Dank dafür, dass Sie den Universitätsprofessorinnen Schulev-Steindl und Madner Gelegenheit gaben, in wissenschaftlich fundierter Art das Urteil des VfGH zur dritten Piste kritisch zu analysieren und gravierende Fehler aufzuzeigen – und das, nachdem der Verfassungsgerichtshof laut ORF die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofs (erstmals dem Umweltschutz mehr Gewicht als Wirtschaftsaspekten zuordnend) „zerpflückt“ hatte.

Bitte setzen Sie diesen sachlichen Weg fort!

Die vom VfGH unterstellten Rechenfehler zu Treibhausgasen stellen sich als korrekte Berücksichtigung heraus. Hat er die Fakten zur Wirtschaftlichkeit (absolut nicht nachvollziehbare Zahlen von Arbeitsplätzen, widersprüchliche Angaben zu Kapazitätssteigerungen einerseits und Reduktion der Emissionen durch vermiedene Warteschlangen andererseits, …) überhaupt geprüft? Wie beschaffen sich diese Richter Sachkenntnis?

Für mich als einfachen Staatsbürger ist es unfassbar, wie der VfGH Klima- und Umweltschutz (beides verankert in mehreren österreichischen Gesetzen, EU-Richtlinien und völkerrechtlich verbindlichen internationalen Übereinkünften wie z.B. jener von „Paris“ zum Klimaschutz) ignoriert und konterkariert.

Welche Kräfte treiben den VfGH? Von welchen Interessen wird er geleitet?

Das fragt sich besorgt
Prof. Dr. Reinhold Christian, geschäftsführender Präsident des Forum Wissenschaft & Umwelt.

P.S.:
Schon vor diesem üblen Schauspiel sind in dieser Causa ja erschreckende Einstellungen sichtbar geworden:

  • Landeshauptmann Platter forderte als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, dass solche Entscheidungen dem Ermessen der Politik überlassen bleiben sollen. Unabhängige Justiz wo bleibst du? Gewaltentrennung, Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit nur eine Schimäre?
  • Der zweite Versuch, das Staatsziel „umfassender Umweltschutz“ durch Wettbewerbsfähigkeit und Standortvorteile zu konterkarieren war unsinnig, da das Staatsziel Nachhaltigkeit bereits ökonomische, ökologische und soziale Aspekte umfasst. Defacto sollte aber wohl damit der Wirtschaft in jedem Fall Vorrang eingeräumt werden. Gescheitert scheint dies am energischen Widerstand der Wissenschaft, von NGOs und engagierten Bürgern zu sein.
  • Blieb also als dritter Weg jener zum VfGH, der dann ohnehin so entschied, wie das Anfang an der Chor der Projektwerber, der Interessenvertretungen und der Politik verlangt hatte.

So deutlich wurden absolute Herrschaftsansprüche in Österreich schon lang nicht mehr geäußert. Man muss sich Sorgen machen um den Fortbestand unserer Demokratie. Oder besser: Man muss – ganz unabhängig von der dritten Piste – für saubere Gewaltentrennung kämpfen und dafür, dass der Bürger tatsächlich der Souverän wird, wie das ja in der Verfassung festgeschrieben ist.

 

 

Leserbrief zum Artikel „Entscheidung zu Flughafenpiste: Schutz vor dem Richterstaat“ in der Online-Ausgabe von „Der Standard“ am 29.06.2017


Betreff: Die „dritte“ Piste verdeutlicht: Es geht um absolute Herrschaftsansprüche, Richterstaat oder Demokratie!

Mit der Entscheidung gegen den Bau der dritten Piste hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals dem Klima- und Umweltschutz eine größere Bedeutung zugemessen als wirtschaftlichen Aspekten. Das hat großen Unmut ausgelöst: Nicht nur die Projektwerber, auch Interessenvertretungen und Politiker übten heftige Kritik, manche beschimpften sogar die Richter (dafür, dass sie von Politikern beschlossene Gesetze einzuhalten versuchen?). Ganz unabhängig davon, wie die Frage der dritten Piste nach korrekter Datenerhebung und Abwägung aller Argumente tatsächlich zu sehen ist, haben wir hier eine erschreckende Offenbarung über den Zustand unserer Demokratie erlebt:

  • Landeshauptmann Platter forderte als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, dass solche Entscheidungen dem Ermessen der Politik überlassen bleiben sollen. Unabhängige Justiz wo bleibst du? Gewaltentrennung, Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit nur eine Schimäre?
  • Der zweite Versuch, das Staatsziel „umfassender Umweltschutz“ durch Wettbewerbsfähigkeit und Standortvorteile zu konterkarieren war unsinnig, da das Staatsziel Nachhaltigkeit bereits ökonomische, ökologische und soziale Aspekte umfasst. Defacto sollte aber wohl damit der Wirtschaft in jedem Fall Vorrang eingeräumt werden. Gescheitert scheint dies am energischen Widerstand der Wissenschaft, von NGOs und engagierten Bürgern zu sein.
  • Also blieb der Weg zum Verfassungsgerichtshof und der hat ja dann entschieden wie gewünscht. Es wäre interessant zu analysieren, woher die Mitglieder dieses Gremiums Sachinformationen beziehen. In der Frage der Treibhausgase hat das BVwG recht und der VfGH liegt falsch, wichtige aber nicht nachvollziehbare Wirtschaftsdaten (z.B. Arbeitsplätze) hat er anscheinend ungeprüft übernommen.

Lesen konnte man freilich von einem „Sieg der Vernunft“ (© ÖVP), im Standard von „Schutz vor dem Richterstaat“ und sogar davon, dass kein Gramm CO2 eingespart würde (Schnauder, sic!) – war es das? Oder haben doch einfach allerhöchste Richter interessengeleitet unter Einflussnahme und vielleicht sogar enormem politischen Druck entschieden?

Es geht also mindestens um zweierlei:

  • Um die Festigung der Demokratie und Abwehr gegen Attacken gegen Gewaltenteilung, Rechtstaatlichkeit und Rechtssicherheit.
  • Um eine konsequente Arbeit für Klimaschutz und Energiewende, um die vereinbarten verbindlichen Ziele der Vereinbarung von Paris erreichen zu können. Derzeit wird in Österreich offenbar Druck in die Gegenrichtung gemacht. Wer aber den Klimaschutz negiert, geht nicht nur umwelt- sondern auch enorme wirtschaftliche Risiken ein, wie mehrere wissenschaftliche Arbeiten eindrucksvoll zeigen (z.B. „Cost of Inaction: Assessing the costs of climate change for Austria“).

Der Standard als kritische Zeitung, die Wert legt auf Seriosität, sollte vorangehen in der Versachlichung dieser Diskussion – bevor nicht „nur“ Klimaschutz, sondern auch andere bürgerliche Rechte den Herrschaftsansprüchen zum Opfer fallen.

Die bisherige meist vorbildliche Berichterstattung über ökologische Fragen ist eine gute Basis für ein solches Engagement.

Mit freundlichen Grüßen


Prof. Dr. Reinhold Christian
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