NÖ wasserwirtschaftliches Regionalprogramm 2016 zum Erhalt von wertvollen Gewässerstrecken – Stellungnahme des FWU | FWU | Forum Wissenschaft & Umwelt
Nachfolgend finden Sie die Stellungnahme an den NÖ Landesrat für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Dr. Stephan Pernkopf.

 

Amt der NÖ Landesregierung                                                                                                                        Wien, 31. März 2016
Beratungs- und Informationsstelle
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

 

Sehr geehrter Herr Landesrat, sehr geehrte Damen und Herren,

das Forum Wissenschaft & Umwelt begrüßt ausdrücklich die Erstellung der Verordnung „NÖ wasserwirtschaftliches Regionalprogramm 2016 zum Erhalt von wertvollen Gewässerstrecken“ und dankt für die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Das Forum Wissenschaft & Umwelt unterstützt im Wesentlichen die Stellungnahme des Umweltdachverbandes. Hier wird daher auf diesbezügliche nähere Ausführungen z.T. verzichtet.

Das Forum Wissenschaft & Umwelt anerkennt den wertvollen Beitrag der Wasserkraft zur Stromversorgung Österreichs. Allerdings muss festgestellt werden, dass die Wasserkraft in Österreich weitestgehend ausgebaut ist. Jeder weitere Ausbau muss daher sehr kritisch hinsichtlich negativer Auswirkungen auf Natur und Landschaft geprüft werden. Der oft suggerierte Slogan „Klimaschutz durch Wasserkraft“ hält einer solchen Prüfung nicht stand: Trotz fortschreitendem Ausbau der Wasserkraft während der letzten Jahre und Jahrzehnte sinkt ihr Anteil an der Stromversorgung seit Jahren. Eine zukunftsfähige Energiepolitik muss daher in erster Linie auf Effizienzsteigerung und Verbrauchsreduktion aufbauen, damit ein – dann wesentlich geringerer – Energiebedarf auch wirklich mit erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden kann.

Das Forum Wissenschaft & Umwelt begrüßt daher insbesondere die Ausweisung von „Tabu-Zonen“, den Schutz explizit ausgewiesener hochwertiger und repräsentativer Fließgewässerabschnitte und die Klarstellung, dass Ausnahmegenehmigungen gemäß § 104a WRG für Neu- und Ausbauten von Kraftwerken sowie durch andere Wassernutzungen nicht mehr erteilt werden sollen.

Ergänzend und zur Verdeutlichung der Position des Forum Wissenschaft & Umwelt führen wir an:

  • das sogenannte „WESER-Urteil“ drückt unter anderem aus, dass bereits die Verschlechterung einzelner Qualitätskomponenten im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie als Verschlechterung zu werten ist, nicht erst die Verschlechterung des Gesamtzustandes des Wasserkörpers um zumindest eine Zustandsklasse. Diese Entscheidung bringt Klarheit in jahrelange Diskussionen und Interpretationsversuche. Da sie jüngeren Datums, aber als verbindliche Rechtsgrundlage jedenfalls zu beachten ist, sollte jedenfalls explizit sowohl in der Verordnung wie in den Erläuterungen darauf hingewiesen werden.
  • Umfeld von Schutzgebieten (Nationalparks, Europaschutzgebiete): Eine wichtige Frage ist der Umgang mit Zubringern in Schutzgebiete (vgl. das diesbezügliche Positionspapier von Nationalparks Austria; Beispiel: Fugnitz im Thayatal). Gewässer sind in den Schutzgebieten blau oder grün eingestuft. Außerhalb der Schutzgebiete erfolgt keine Einstufung. Fließgewässer sollten jedenfalls in einem (zu definierenden) Mindestumkreis um Schutzgebiete grün eingestuft werden.
  • Aus unserer Sicht kommt dem „Repowering“ – einer ökologischen und energiewirtschaftlichen Verbesserung – besondere Bedeutung zu. Dabei ist aber eine klare Abgrenzung zwischen Repowering samt Renaturierung einerseits und Neubau andererseits einzuführen und zu beachten. Als Beispiel kann das Projekt zum Repowering des Kraftwerks Rosenburg am Kamp angeführt werden. Dieses Vorhaben läuft in allen seinen „aktuellen“ Varianten defakto auf einen Neubau hinaus. Es ist überdies aus fachlicher Sicht nicht verständlich, dass die „blaue Zone“ bereits weit oberhalb der Stauwurzel endet. Wir schließen diesbezüglich die Stellungnahme des Forum Wissenschaft & Umwelt sowie eine aktuelle Ergänzung mit Bezug zum wasserwirtschaftlichen Regionalprogramm an.
  • Landwirtschaft: Die Erwähnung, dass davon auszugehen ist, dass der Flächenverbrauch an Fließgewässern gering ist, die Abstände zu Fließgewässern eingehalten werden und der Eintrag aus der Landwirtschaft gering ist (SUP Seite 4 und 7) ist optimistisch gedacht. Vor allem der Eintrag von Nährstoffen oder durch Bodenerosion kann in allen Gewässerabschnitten stattfinden und hat Auswirkungen auf den gesamten Gewässerverlauf.
  • In der aktuellen Vorlage des Regionalprogramms finden sich im Vergleich zur Präsentation am 15. Juli 2015 zahlreiche Änderungen, deren Begründung aber fehlt obwohl deren Sinnhaftigkeit nicht unmittelbar einsichtig ist. Das Forum Wissenschaft & Umwelt schlägt vor, Abstufungen von Gewässerkörpern in schwächere Schutzkategorien wieder zurückzunehmen.
  • Jedenfalls sind die Kriterien für die Einstufungen offen zu legen und ebenso die Methodik für die Praxisanwendung durch die Behörden in künftigen Verfahren explizit darzustellen.
  • Schließlich sollten die Vorgaben und Vorgangsweisen analog auch auf Gewässer mit einem Einzugsgebiet kleiner als 10 km² ausgedehnt werden. Eine Untersuchung des Forum Wissenschaft & Umwelt zeigt deutlich, die Beeinträchtigung ökologischer Funktionen bei der Kleinwasserkraft bezogen auf die energetische Ausbeute wesentlich größer ist als bei größeren Kraftwerken.

Anzumerken ist, dass zur Beurteilung der Biodiversität ausgewählte Leitarten (Vögel, Fische) in Betracht gezogen wurden. Es fehlt aber eine Beurteilung der Artenvielfalt. Genau genommen wurde also nicht wirklich die Vielfalt bewertet.

Abschließend sei noch einmal betont, dass das Forum Wissenschaft & Umwelt die Erstellung des wasserwirtschaftlichen Regionalprogramms 2016 begrüßt und dafür eintritt, dass sich auch die anderen Bundesländer an dieser vorbildlichen Vorgangsweise orientieren mögen.

Mit der Bitte um Beachtung unserer Vorschläge und Hinweise, bestem Dank und freundlichen Empfehlungen

Prof. Dr. Reinhold Christian Univ.-Doz. Dr. Peter Weish
Präsident Präsident

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